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Grundlage:
- Empfehlung des BFF, Bund freischaffender Foto-Designer e.V., zur Fassung
der allgemeinen Geschäftsbedingungen, angemeldet beim Bundeskartellamt
Berlin.
- Eigene spezifische Ergänzungen von Wolfgang Schlaifer
§1 Allgemeines
1.1. Die AGBFF gelten für alle vom Foto-Designer Wolfgang Schlaifer
übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung,
Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich
vereinbart wurde.
1.2. "Fotografien" im Sinne der AGBFF sind sämtliche Werke
des Foto-Designers Wolfgang Schlaifer, gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Digitales
Speichermedium, sonstige Bildträger und als Anhang einer E-Mail).
1.3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen
des Foto-Designers Wolfgang Schlaifer. Sie können von ihm gesondert
in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht
enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
1.4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten,
Spesen usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
1.5. Der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer ist bis auf weiteres Kleinunternehmer
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes § 4 ff. UstG und somit umsatzsteuerbefreit.
Umsatzsteuer wird somit nicht erhoben. Berechneten Honorare und sonstigen
Entgelte sind somit umsatzsteuerbefreit.
1.6. Die Vertragsstrafe für eine ungenehmigte Bildnutzung beträgt
mindestens das Fünffache des Grundhonorars für die jeweilige
Aufnahme. Das Grundhonorar richtet sich nach den jeweils gültigen
Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer ist berechtigt, weitere ihm entstandene
Kosten weiter zu berechnen.
1.7. Die Vertragsstrafe für einen unterlassenen Bildquellennachweis
(z.B. Name des Bildautors) richtet sich nach den Empfehlungen der MFM.
1.8. Sonstige Zuschläge und Nachlässe richten sich nach den
Empfehlungen der MFM.
1.9. Die vorliegenden AGB gelten im übertragenen Sinn auch für
andere Leistungen (Internet, Werbung usw.).
§2 Rechte und Pflichten
im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Foto-Designer
2.1. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber
und Foto-Designer Wolfgang Schlaifer ist die Abtretung urheberrechtlicher
Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist der Foto- Designer
Wolfgang Schlaifer alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem
Werk.
2.2. Der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer überträgt dem Auftraggeber
urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B.
räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte)
bedarf einer besonderen Vereinbarung.
2.3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Foto-Designers Wolfgang Schlaifer. Entgegenstehende
Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2.4. Bei der Verwendung seines Werkes hat der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer
Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
2.5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger
bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht
- der Zustimmung des Foto-Designers Wolfgang Schlaifer.
2.6. Der Auftraggeber stellt dem Foto-Designer Wolfgang Schlaifer nach
Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
§3 Gewährleistung,
Haftung, Gefahrtragung
3.1. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens
innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber
beim Foto-Designer Wolfgang Schlaifer eingegangen sein. Danach gilt das
Werk in Bezug auf offene Mängel als vertrags- gemäß und
mangelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten gerechnet ab Abnahme.
3.2. Der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer verpflichtet sich, bei Durchführung
eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Schadensersatzansprüche gegen den Foto-Designer Wolfgang Schlaifer
sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich;
der Ersatz eines etwaigen unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen
sind grundsätzlich Schadenersatzforderungen gegenüber dem Foto-
Designer Wolfgang Schlaifer wenn Schäden durch Dritte (z.B. Fotolabor)
verursacht wurden.
3.3. Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der jeweilige Absender.
§4 Ergänzende
Sonderbestimmungen
A. Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen:
4.1. Wird ein Auftrag aus Gründen,
die nicht vom Foto-Designer Wolfgang Schlaifer zu vertreten sind, nicht
ausgeführt, so kann der Foto- Designer Wolfgang Schlaifer - ohne
dass es eines Schadensnachweises bedürfte - ein Ausfallhonorar in
Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener
Auftrag aus von dem Foto-Designer Wolfgang Schlaifer nicht zu vertretenden
Gründen nicht fertiggestellt, so steht dem Foto-Designer Wolfgang
Schlaifer das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn
mit der vertraglich geschuldeten Leistung vom Foto-Designer Wolfgang Schlaifer
begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden
sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4.2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene
Zeit aus vom Foto-Designer Wolfgang Schlaifer nicht zu vertretenden Gründen
wesentlich überschritten (z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte,
wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch
Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.), kann der Foto-Designer
Wolfgang Schlaifer verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen
Verhältnis erhöht.
4.3. Der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer ist verpflichtet, die zur Ausführung
des Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher
Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen
übernimmt der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer nicht.
4.4. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt des Foto-Designers
Wolfgang Schlaifer unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, berührt
dies seinen Honoraranspruch nicht; er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung
zu einem vom Auftraggeber zu zahlen- den Selbstkostenpreis verpflichtet,
es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.
B. Für die Übertragung
von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber
angefertigt wurden:
4.5. Der Foto-Designer Wolfgang
Schlaifer überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben
sein Eigentum.
4.6. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich
und auf eigene Kosten wieder an den Foto-Designer Wolfgang Schlaifer zurück.
Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang
dem Foto-Designer Wolfgang Schlaifer zurück zu senden. Wurden die
Bilddateien digital versendet, ist der Datenträger nach Verwendung
zu vernichten bzw. die digitale Bilddatei von allen Medien zu löschen.
4.3. Werden Fotografien trotz vereinbarter Termine nicht pünktlich
zurück gesandt, werden pro Tag Verspätung 50% des vereinbarten
Grundhonorars berechnet.
4.4. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht
zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne dass der Foto-Designer Wolfgang
Schlaifer dies zu vertreten hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr
zu berechnen. Diese beträgt für jedes fotografische Unikat (z.B.
Negativ, Sofortbild-Original, Fotomontage) das fünffache des vereinbarten
Honorars, mindestens aber 1.500,- EURO.
4.5. Werden Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Gestaltung, Pflege
und Wartung von Homepages vergeben, erlöschen diese Rechte in dem
Moment, in dem der Vertrag zur Pflege und Wartung der Homepage gekündigt
wird. Der Nutzer hat in diesem Fall innerhalb einer Woche alle betreffenden
Bilder aus seiner Homepage zu entfernen. Geschieht dies nicht, liegt der
Fall der vertragswidrigen Nutzung vor, der nach den marktüblichen
Konditionen bzw. auf aktueller Rechtsprechung verfolgt wird.
§5 Erfüllungsort,
Gerichtsstand
5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist für beide Teile der Geschäftssitz des Foto- Designers Wolfgang
Schlaifer.
5.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist
der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Foto-Designers Wolfgang
Schlaifer vereinbart, sofern der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer und
der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Recht- es oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind.
Sofern der Auftraggeber und/oder der Foto-Designer Wolfgang Schlaifer
nicht Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, verbleibt es
bei der gesetzlichen Regelung
Marktübliche allgemeine
Konditionen für die Nutzung von Bildern in verschiedenen Medienbereichen
(Herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing - MFM)>
Vertragsgrundlage:
Vertragsgrundlage sind die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten.
Auflage:
Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich
auf die gedruckte Auflage, d. h. die Zahl der Exemplare, die in einem
Druckvorgang auf einmal hergestellt wird. Für Veröffentlichungen
in anderen Medien gelten Sondervereinbarungen.
Bildnachweis:
Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach §13 UrhG und Agenturvermerk
entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich
am jeweiligen Bild verlangt.
Persönlichkeitsrechte:
Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung ist nur nach besonderer Vereinbarung
gestattet.
Nutzung von Bildvorlagen:
- Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind
rücksendepflichtig.
- Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung
beim Nutzer muss mit dem Bildlieferanten vereinbart werden. Die Speicherung
ist kostenpflichtig.
- In Internetprojekten genutzte Bilder sind nach Beendigung des Webmaster-
bzw. Betreuungsvertrages unverzüglich zu löschen, sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine weitere Verwendung ist in
jedem Fall kostenpflichtig. Wurde keine Vereinbarung zur weiteren Verwendung
abgeschlossen, liegt eine vertragswidrige Nutzung vor, für die die
unter "Zuschläge" angegebenen Honoraraufschläge berechnet
werden.
Honorare, Kosten:
- Die Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb
des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind erneut
zu honorieren.
- Die Honorare sind für Farbvorlagen und Schwarz-Weiß-Vorlagen
identisch.
- Die Honorarangaben beziehen sich in Euro, auf ein einzelnes Bild.
- Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie
werden gesondert berechnet.
Zuschläge:
Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle
Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. - Exklusivrechte und Sperrfristen:
Aufpreis nach Vereinbarung.
- Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtsprechung,
z.B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az 74 o 68/78, LG München 1 vom 23.4.91,
Az.21o 6247/89)
- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar;
sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters Wolfgang Schlaifer
enthalten ist (OLG FfM Az "U 49/96(l/1), OLG Celle Az 13U 8i/96 +
13U 139/96").
Zuschläge auf Grund erhöhter
Produktionskosten:
- Fotomodell-Aufnahmen: Mit 1-2 Fotomodellen Plus 30%, 3-5 Plus 50%, ab
6 plus 100%.
Sonstige außergewöhnliche
und/oder kostenintensive Aufnahmen:
Aufpreis nach Vereinbarung.
Nachlässe:
Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle
Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
- Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20% Nachlass.
- Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Nachlass auf das Honorar
des kleineren Abbildungsformates.
- Wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film etc.): 50%
Nachlass je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
- Wiederholungsnachlässe werden nur dann gewährt, wenn
a) die für die letzte Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer nicht
abgelaufen ist,
b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige
Änderungen ausgenommen).
Grundhonorare:
Die Grundhonorare werden nach den Empfehlungen der MFM berechnet. Diese
werden jährlich neu veröffentlicht.
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